Fördererprogramme für mobile Luftreiniger
Unterstützung von Bund und Ländern bei der Investition in mobile Luftreiniger
Um der Coronapandemie entgegenzuwirken haben Länder und Bund mehrere Förderprogramme erlassen, um Schulen, Kitas, Gastronomiebetrieben, Kulturschaffenden und Freiberuflern bei der Beschaffung von Luftreinigern zu unterstützen.
Investieren Sie in einen oder mehrere VITAPOINT® Luftreiniger und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Möglichkeiten, Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Eine Förderung von bis zu 100 % der Anschaffungskosten ist je nach Bundesland und Branche möglich.
Die Erfüllung der in den von den Bundesländern definierten Anforderungen an die technischen Daten und Eigenschaften ist die Grundvoraussetzung für eine Förderbewilligung.
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Förderprogramme für Schulen sowie Kinder- und Behinderten-Tagesstätten
Für Schulen gelten die verschiedenen Förderprogramme der Bundesländer.
In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Förderprogramme, da die Ausstattung von Schulen und Hochschulen dem Bundesland selbst überlassen ist. Die nachfolgende Übersicht informiert Sie über die unterschiedlichen Förderprogramme der Länder.
Wichtig ist die Auswahl eines für Sie geeigneten Förderprogramm und bei der formgerechten Antragstellung.
Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Anliegen zur Seite.
Weitere Informationen zu unseren Sonderkonditionen für Schulen und Bildungseinrichtungen erhalten Sie von unseren Beratern.
Der Berliner Senat hat am 03. November 2020 die Ausstattung der Berliner Schulen mit mobilen Raumluftreinigern beschlossen. Für die Anschaffung wurden 4,5 Mio. Euro bereitgestellt. Ob die Schulen geeignete Raumluftreiniger eigenverantwortlich auswählen können, oder ob diese von der Berliner Bildungsverwaltung vorgegeben werden, ist noch nicht abschließend geklärt.
Schulen: Mit der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R)“ fördert der Freistaat Bayern mit bis zu 50 Mio. Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen.
Kindertagesstätten (Kitas) und heilpädagogische Tagesstätten: Mit der “Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe sowie für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene anlässlich der Corona-Pandemie 2020-2021” fördert der Freistaat Bayern die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration in der Kindertagesbetreuung und heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe.
Am 30. Oktober 2020 gab der Hamburger Senat bekannt, dass alle Schulen in Hamburg einen Einmalbetrag von 400 Euro je Klassenzimmer erhalten, zur Förderung geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen, zu denen auch mobile Luftreiniger zählen.
Mit 10 Mio. Euro unterstützt das Bundesland Hessen Schulen bei ihrer Investition in mobile Raumluftreiniger für Klassenräume.
Bildungsministerin und KMK-Präsidentin Stefanie Hubig gab an, dass für Schulen in Rheinland-Pfalz eine Fördersumme in Höhe von 6 Mio. Euro für die Förderung mobiler Luftreiniger bereitstehe. Allerdings werde nicht jedes Luftreinigungsgerät gefördert. Es komme entscheidend auf die richtigen Geräte und die Wartung an. Gefördert werden Geräte, die laut Hubig zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Stück kosten.
Um die kommunalen Schulträger bei der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zu unterstützen, stellt das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Fördermittel in Höhe von 4 Mio. Euro bereit. Gefördert werden mobile Raumluftreiniger mit HEPA-Hochleistungsschwebstofffiltern H13 oder H14 pro Klassensaal. Der kommunale Schulträger hat bei der Wahl bzw. dem Einsatz der mobilen Raumluftreiniger neben der hinreichenden Filterwirkung zumindest auf die folgenden Kriterien zu achten:
- ausreichender Volumenstrom (gemessen an der Raumgröße)
- möglichst geringe Schallemission (Lautstärke)
- sachgerechter Betrieb und Wartung
- Standortwahl im Raum unter Berücksichtigung der Raumgeometrie
Die Förderhöhe beträgt 100 % der Anschaffungskosten.
Vor der Anschaffung von Luftreinigern für Schulen will die Thüringer Landesregierung die Wirksamkeit infrage kommender Geräte prüfen lassen. „Wenn eine Entscheidung getroffen ist, könnten Mittel aus dem Schulinvestitionsprogramm oder dem Corona-Sondervermögen herangezogen werden. Am Geld wird es am Ende nicht scheitern“, so Finanzministerin Heike Taubert.“
Förderprogramme für Unternehmen, Kultur und Gewerbe
Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich
Mit dem Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich NEUSTART KULTUR hat die Staatsministerin für Kultur und Medien ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich geschaffen. Mit Hilfe dieses Programms werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen verschiedener Kultursparten gefördert.
Mit insgesamt 250 Millionen Euro fördert die Bundesregierung Investitionen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.
Dazu gehören:
- Museen
- Musikclubs
- Literaturhäuser
- Theater
- Festivals
- soziokulturelle Zentren und Kinos
Corona-Überbrückungshilfe III für KMU
Die Förderbedingungen der „Überbrückungshilfe III“ wurden an einer entscheidenden Stelle überarbeitet.
Zu den förderfähigen Kosten zählen neben den Fixkosten nun auch die Anschaffungskosten eines VITAPOINT® Luftreinigers, der ab dem 01. September 2020 angeschafft wurde. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten hinnehmen mussten oder einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30% innerhalb dieses Zeitraums verzeichnen.
Die Überbrückungshilfe III erstattet die monatlichen Fixkosten in Höhe von:
- 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
- 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
- 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%
- Vergleichszeitraum: Leistungsmonat zum Vorjahresmonat.
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