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100% Förderung für mobile Luftreiniger

Jetzt wird mit bis zu 1.500.00€ pro Monat gefördert

Luftreiniger mit H14 Filter gehören längst zu einem ganzheitlichen Hygienekonzept und reduzieren das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 erheblich, wie das Umweltbundesamt bestätigt. Daher können effiziente Luftfilter wie unsere VITAPOINT® Serie im Rahmen der Überbrückungshilfe III mit bis zu 1,5 Mio € pro Monat rückwirkend bis März 2020 gefördert werden. Ausschlaggebend ist hier der Umsatzverlust im Vergleich zum Referenzmonat aus 2019.

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes und der Länder, zum passenden Förderprogramm für Viren-Raumluftfilter. um das Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Investieren Sie in einen oder mehrere VITAPOINT® Luftreiniger und prüfen Sie die Förderprogramme für Ihr Vorhaben. Eine Förderung von bis zu 100 % der Anschaffungskosten ist je nach Bundesland und Branche möglich.
Die Erfüllung der in den von den Bundesländern definierten Anforderungen an die technischen Daten und Eigenschaften ist die Grundvoraussetzung für eine Förderbewilligung.

VITAPOINT® aus dem Qualitätshaus XTRACTION ® - VITAPOINT® aus dem Qualitätshaus XTRACTION ® -
Wie hoch ist die maximale Förderung für HEPA-Luftfiltersysteme?
Unternehmen können eine Förderung in Höhe von maximal 1,5 Mio € je Fördermonat erhalten. Die Anschaffungskosten eines mobilen Luftreinigers durch HEPA-Filter fallen dabei unter “Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen”. Dieser Posten ist nicht separat gedeckelt und daher lediglich auf die monatliche Maximalförderung von 1,5 Mio € begrenzt. Im Gegensatz dazu sind Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten auf höchstens 20.000 € pro Monat begrenzt.
Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Förderung relevant?
Relevant ist der Zeitpunkt, zu dem die Kosten tatsächlich entstehen (Zahlungsziel der Rechnung / ohne Zahlungsziel Rechnungserhalt) und nicht der Liefertermin. Anschaffungen sollten daher möglichst früh erfolgen, da davon auszugehen ist, dass mit jedem Öffnungsschritt die Umsätze ansteigen werden und der förderfähige Betrag sinkt oder gar keine Förderung mehr erfolgt. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Steuerberater!
Jetzt Übersichtsblatt herunterladen

Weitere Informationen 

Zur Pressemitteilung vom 01.04.2021
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Stand 06.04.2021 | Angaben ohne Gewähr

Hinweis: Die Inhalte dieser Website dienen rein zu Informationszwecken und stellen keine Rechts-, bzw. Steuerberatung dar.

Alles rund um die Förderung in der Kurzübersicht

  • Wer ist antragsberechtigt
  • Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020
  • Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020
  • Umsatzgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für Unternehmen, die von Schließungsanordnungen betroffen waren: Einzelhandel, Veranstaltungs- und Kulturbranche, Hotellerie, Gastronomie und Pyrotechnikbranche sowie Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30% pro Monat im Vergleich zum Referenzmonat 2019
  • Nicht kombinierbar mit November-/Dezemberhilfen
  • Gründung vor 30.04.2020
  • Erstattung
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • Bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • Bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %
  • im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat 2019.
  • Branchen
  • Die Überbrückungshilfe III ist branchenunabhängig
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