100% Förderung für mobile Luftreiniger
Jetzt wird mit bis zu 1.500.00€ pro Monat gefördert
Luftreiniger mit H14 Filter gehören längst zu einem ganzheitlichen Hygienekonzept und reduzieren das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 erheblich, wie das Umweltbundesamt bestätigt. Daher können effiziente Luftfilter wie unsere VITAPOINT® Serie im Rahmen der Überbrückungshilfe III mit bis zu 1,5 Mio € pro Monat rückwirkend bis März 2020 gefördert werden. Ausschlaggebend ist hier der Umsatzverlust im Vergleich zum Referenzmonat aus 2019.
Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes und der Länder, zum passenden Förderprogramm für Viren-Raumluftfilter. um das Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Investieren Sie in einen oder mehrere VITAPOINT® Luftreiniger und prüfen Sie die Förderprogramme für Ihr Vorhaben. Eine Förderung von bis zu 100 % der Anschaffungskosten ist je nach Bundesland und Branche möglich.
Die Erfüllung der in den von den Bundesländern definierten Anforderungen an die technischen Daten und Eigenschaften ist die Grundvoraussetzung für eine Förderbewilligung.
Weitere Informationen
Stand 06.04.2021 | Angaben ohne Gewähr
Hinweis: Die Inhalte dieser Website dienen rein zu Informationszwecken und stellen keine Rechts-, bzw. Steuerberatung dar.
Alles rund um die Förderung in der Kurzübersicht
- Wer ist antragsberechtigt
- Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020
- Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020
- Umsatzgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für Unternehmen, die von Schließungsanordnungen betroffen waren: Einzelhandel, Veranstaltungs- und Kulturbranche, Hotellerie, Gastronomie und Pyrotechnikbranche sowie Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche
- Umsatzeinbruch von mindestens 30% pro Monat im Vergleich zum Referenzmonat 2019
- Nicht kombinierbar mit November-/Dezemberhilfen
- Gründung vor 30.04.2020
- Erstattung
- Bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
- Bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
- Bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %
- im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat 2019.
- Branchen
- Die Überbrückungshilfe III ist branchenunabhängig
- Gastronomie
- Hotellerie
- Fitness & Sport
- Einzelhandel
- Schulen & KiTas uvm.